Mauritius Reiseunterlagen
Reisedokumente für Mauritius
Reisende aus EU Ländern und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Mauritius kein Visum. Die Grenzpolizei erteilt bei Einreise ein "Entry Permit" mit Gültigkeit gemäß den vorgelegten
Flugscheinen/Hotelreservierung/Finanzmittel. Eine Verlängerung des Aufenthaltes bis zu 6 Monaten ist bei Nachweis ausreichender finanzieller Mittel möglich. Für die Verlängerung ist das "Passport and Immigration Office" in Port Louis zuständig.
Für Kinder ist entsprechend ein gültiger Kinderausweis mit Lichtbild mitzuführen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Wer aus einem Land einreist, in dem Cholera oder Gelbfieber herrscht, muss entsprechende Impfbescheinigungen vorlegen.
Ausländische Währung darf in jeder Form und in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden.
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs darf jeder Reisende über 16 Jahre folgende Warenmengen zollfrei einführen: 250 g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein oder Bier, 250 ml Eau de Toilette und 100 ml Parfüm.
Sportwaffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden.
Für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Pflanzenteilen gelten besondere Bestimmungen. Einfuhrgenehmigungen erteilt die Agricultural Services, Head Office, Le Reduit, Tel.: (230) 454 1091.
Zollbehörde
Customs and Excise Department
IKS Building, Farquhar Street
Port Louis
Tel.: (230) 240-9702
Fax: (230) 240-0434